individuelle Konzepte für Ansprüche von morgen


Hinterlasse einen Kommentar

Geld abheben im Urlaub – Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland.

Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten

Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung „0% Commission“ geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile „0% Commission“ nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz.

Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen

Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das „Kleingedruckte“ kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen.

Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn

Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an.

Fazit

Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Elementarschutz – Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer
Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten
Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Bildnachweis


Hinterlasse einen Kommentar

Elementarschutz – Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer

Jeder kennt die Bilder aus den Nachrichten. Sintflutartige Regenfälle, orkanartige Stürme oder heftige Schneefälle finden immer häufiger direkt vor unserer Haustür statt. Keller werden überflutet und Hauswände durchnässt, weil Kanalisation und Abwassersysteme den Wassermassen nicht gewachsen sind. Aus einem kleinen Flüsschen wird in wenigen Stunden ein reißender Strom, der jedes Mauerwerk unterspült. Bei Schäden durch einen Rückstau leistet eine Wohngebäude- und Hausratversicherung nur, wenn ein entsprechender Elementarschutz vereinbart wurde. Doch damit dieser besteht, müssen Versicherungsnehmer vorab einige Vorkehrungen treffen.

Wenn sich das Abwasserrohr ins Gegenteil wandelt

Wenn plötzlicher Starkregen oder Schneeschmelze die Flüsse über die Ufer treten lässt: Wohngebäudebesitzer fürchten derartige Naturgewalten. Denn die lokale Kanalisation ist auf derart große Wassermengen zumeist nicht ausgerichtet. Die Folge: Das Wasser sucht sich seinen Weg durch die Ableitungsrohre von Waschbecken, Waschmaschinen und Co. hinein in die Gebäude und richtet durch diesen sogenannten Rückstau oft große Schäden an.

Elementarschutz als rettende Insel – unter folgenden Bedingungen

Zusatzbausteine Elementar I und II

  • Elementar I
    Dies ist die Grundsicherung unabhängig von der regionalen Risikosituation – also wie gefährdet die Wohnlage in Bezug auf Naturgewalten ist.
  • Elementar II
    Lebt man allerdings in einer hochwassergefährdeten Region, empfiehlt sich der Baustein Elementar II, der über den Basisschutz hinaus auch Rückstau durch Ausuferung oberirdischer Gewässer mit einschließt.

Um auf den anfallenden Kosten nicht sitzenzubleiben und finanziell unterzugehen, sollte man Folgendes wissen:

  1. Der Basisschutz der Wohngebäude- oder Hausratversicherung reicht für derartige Fälle nicht aus. Die Schäfchen ins Trockene bringen sie mit den Bausteinen Elementar I und II, die auch Schäden durch Rückstau mit abdecken. Außerdem in der Zusatzversicherung mit eingeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche.
  2. Damit der Versicherungsschutz greift, sollte man jedoch auch die entsprechenden Obliegenheiten kennen. In diesem Fall heißt das: Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch Überschwemmungen oder Rückstau vorzubeugen. Diese Pflicht ist sogar in den meisten Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden festgehalten. In denen heißt es: „Gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen hat sich jeder Anschlussnehmer selbst nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik zu schützen“.

Pflichten für den Versicherungsnehmer bei einer Elementarschadenversicherung

Wenn bei einer Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung eine Elementarschadenversicherung mit eingeschlossen wurde, muss man als Versicherungsnehmer in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und auch regelmäßig prüfen, dass sie funktionieren. Beim Einschluß innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist es Pflicht, dass die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Wurde die Elementarschadenversicherung mit der Hausratversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Wenn man als Versicherungsnehmer eine dieser Pflichten verletzt, muss der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise zahlen. Da der Versicherer eine Elementarschadenversicherung grundsätzlich ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich, beispielsweise nach einem Schaden kündigen kann, sollte man darauf achten, die Schadenquote durch „Kleinschäden“ nicht unötig zu belasten.

Wichtig zu wissen: Eine Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlt nicht für Schäden, wenn es nur herein geregnet hat. Deshalb müssen bei möglichen Unwettern die Fenster und Türen immer geschlossen sein. Aber auch rund um das Haus und den Keller ist eine regelmäßige Vorsorge angesagt: Wenn beispielsweise Wasser durch Risse ins Haus eindringen kann, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz vorprogrammiert, wenn diese bei Unwetter für „Land unter“ sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.

Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll oder nicht?

Als Immobilienbesitzter sollte man auf keinen Fall auf eine umfassende Wohngebäudeversicherung verzichten. Da sich in den vergangenen Jahren die Unwetterschäden stark gehäuft haben und dieser Trend weiter anhalten wird, ist der zusätzliche Schutz einer Elementarschadenversicherung zu empfehlen. Für Gebäude die sich erst im Rohbau befinden, bieten Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen noch keinen Schutz bei Unwetterschäden. Während der Bauphase muss dies über die Bauleistungsversicherung versichert werden.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Haben Sie die Koffer schon gepackt?
BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463
Vermögensaufbau mit Fonds – So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau

Bildnachweis


Hinterlasse einen Kommentar

Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Doch im Überschwang vergessen viele, dass sie ihr Handy oder ihre Koffer besser abgesichert haben als das eigene Leben.

Ein echtes Muss ist die Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung deckt teure Arzt- und Krankenhauskosten außerhalb der deutschen Grenzen ab. Deshalb ist sie die wichtigste Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, die sogenannten „Schengen-Staaten“. Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten, die im Vertrag eingeschlossen sind. Manche Private Krankenversicherung haben dies enthalten, manche teilweise und manche gar nicht. Hier hilft ein Blick in den Vertrag und den Leistungsumfang.

Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung los fliegen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.

  • Kostenrisiko Krankenrücktransport
  • Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht

Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die TravelSecure Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt.

Jetzt hier eine Auslandskrankenversicherung berechnen

Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht

  • Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ?
  • Ist eine Schutzimpfung notwendig?
  • Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA)
  • Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung?
  • Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland?

Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht
Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist
Auch im Urlaub gut geschützt

Bildnachweis