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Ablesen der Zähler spart einige Euro bei der Mehrwertsteuersenkung

Wer die Mehrwertsteuersenkung optimal nutzen möchte und noch einige Euro mehr sparen will, der sollte am 1. Juli 2020 seine Strom-, Gas- und Wasserzählerstände ablesen und dem zuständigen Energieversorger mitteilen. Denn ab dem 1. Juli 2020 tritt die bis Jahresende befristete verminderte Mehrwertsteuer in Kraft. Da die Energieversorger sicher nicht in der Lage sein werden, die Zählerstände ab diesen Datum zeitnah zu erfassen, ist Eigeninitiative angebracht.

Wegen Mehrwertsteuersenkung die Zählerstände zu den Stichtagen übermitteln
Im Rahmen des verabschiedeten Konjunkturpaketes der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Coronaauswirkungen wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr reduziert werden. Damit sinken auch die Strom-und Gaspreise, denn die Mehrwertsteuer beträgt dann nur noch 16 Prozent statt wie bisher 19 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch wird diese Senkung nicht mit großen Beträgen ins Gewicht fallen. Allerdings sollte man an die Redewendung „Kleinvieh macht auch Mist“ denken. Die Energie-Kosten-Experten der rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzzentrale haben kalkuliert, dass bei einer Familie mit vier Personen mindestens zwischen 8 und 12 Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen werden. Wird vergleichsweise durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen mehr Strom verbraucht, so sorge die geringere Mehrwertsteuer für eine entsprechend höhere Einsparung. Als grobe Faustformel kann man mit etwa 8 Euro Ersparnis pro 1000 Kilowattstunden kalkulieren, teilen die Experten der Verbraucherschutzzentrale mit.

Um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist deshalb der exakte Zählerstand an den Stichtagen wichtig. Wenn der Energieversorger selbst keine Ablesung veranlasst, kommt es auf den Verbraucher selbst an. Gibt dieser seinen Zählerstand zum Stichtag nicht selbst an, schätzen die Energieversorger, welcher Verbrauch in dem halben Jahr mit der geringeren Mehrwertsteuer angefallen ist. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Strom- Gas- und Wasserzähler am 1. Juli 2020 und am 31. Dezember 2020 abzulesen und dem Energieversorger die Stände zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung auf der nächsten Jahresabrechnung.

Auch Anbieter- und Tarifvergleich nutzen
Eine höhere finanzielle Ersparnis als durch die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung könnten Verbraucher mit dem Abschluss eines günstigeren Stromtarifes oder -vertrages und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen. Mit dem Strom- und Gasvergleichsrechner können Sie schnell und kostenlos ihre Verbrauchsrechnungen überprüfen und bekommen sofort die finanzielle Ersparnis ausgewiesen. Dazu gibt es auch Hinweise zum Tarif und Anbieter.

Vergleichsrechner für Strom

Vergleichsrechner für Gas

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Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren, fördern Sie Ihre Gesundheit und schonen die Umwelt. Die Nachfrage steigt kontinuierlich und die Modelle werden immer hochwertiger. Durch den Boom sind immer mehr Fahrräder auf den Straßen unterwegs, was aber auch dazu führt, dass immer mehr Fahrräder gestohlen oder durch einen Unfall beschädigt werden. Das Fahrrad wurde bisher meist gegen Diebstahl über die Haus­rat­ver­si­che­rung ab­gesi­chert. Die Ammerländer Versicherung bietet jetzt mit der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“ an. Dieser Ver­si­che­rungs­schutz gilt auch für E-Bikes und Pedelecs für die keine Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht besteht.

Welcher Leistungsumfang wird geboten
Die Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung bieten einen Rund-um-Schutz für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs mit einem Neuwert von 500 Euro bis 5.000 Euro.

So ist sowohl der Diebstahl des Fahrrads als auch der Fahrradteile inklusive der Reparaturkosten mitversichert. Dazu zählt auch der Akku von E-Bikes, was bei anderen Fahrradversicherungen die Ausnahme darstellt. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz zudem nicht fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sowie Zubehör und Gepäck wie beispielsweise Fahrradanhänger, Gepäcktaschen und -körbe, Helme, Kleidung, Zelte, Isomatten oder auch Werkzeug.

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung hebt sich dabei insbesondere im Bereich der Erstattung von Reparaturkosten durch eine sehr großzügige Zeitwertstaffelung sowie den Einschluss von Schäden durch Vandalismus vom Markt ab. So werden die Reparaturkosten bei Fahrrädern bis zum Alter von fünf Jahren stets bis zum Neuwert ersetzt. Abgedeckt sind dabei Schäden, die durch einen Sturz, Fall, Unfall oder beim Transport verursacht werden.

Produkthighlights der Fahrrad-Vollkaskoversicherung

  • Neuwert bei Zubehör und Gepäck
  • Neuwert bei Fahrrad- und Teilediebstahl
  • Keine begrenzte Laufzeit
  • Freie Händlerwahl
  • Fahrräder bis 5.000,- EUR
  • Vandalismus

Leistungsvergleich Hausratversicherung und Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Hausrat-Fahrraddiebstahlklausel Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Diebstahl des Fahrrads ja ja
Brand ja ja
Teilediebstahl (auch Akku) nein ja
Vandalismus nein ja
Fall- und Sturzschäden nein ja
Unfallschäden nein ja
Reparaturschäden nein ja
Fahrradzubehör (z.B. Anhänger, Kindersitz) nein ja
Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Campingausrüstung) nein ja

Fahrrad-Vollkaskoversicherung berechnen

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Fahrerschutz für Motorradfahrer – Beim selbstverschuldeten Schade

Für viele Motorradfahrer ist eine umfangreiche Absicherung wichtig. Denn obwohl sie im Straßenverkehr deutlich gefährdeter sind als Autofahrer, sind sie insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen meist schlechter versichert. Damit ist jetzt Schluss! Ab sofort können auch Motorradfahrer von einem leistungsstarken Fahrerschutz profitieren und außerdem ihre Schutzbekleidung mitversichern. Den bei unbeabsichtigten Alleinunfällen, etwa aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrbahnbeschaffenheit, gibt es keinen Ersatzanspruch.

Für Kraftrad-Fans der Schutz, der wichtig ist!
Jeder weiß: Motorradfahrer sind im Straßenverkehr deutlich gefährdeter als Autofahrer. Allein nasse und unebene Fahrbahnen werden schnell zur Gefahr und selbstverschuldete Unfälle, bei denen der Fahrer selbst zu Schaden kommt, sind keine Seltenheit. Dieses Risiko kann ab sofort ganz unkompliziert in dem Motorrad-Versicherungsvertrag mitversichert werden und Kraftradfahrern damit die Sicherheit geben, die es für Autofahrer schon lange gibt. Das der Fahrerschutz für den Motorradfahrer sinnvoll ist, kann man beim Statistischem Bundesamt nachlesen. So waren im Jahr 2018 Krafträder mit einem amtlichen Kennzeichen an 30.174 Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Über 31.000 Benutzer, also auch Mitfahrer, von Krafträdern verunglückten dabei, 619 starben. In 53 Prozent der Fälle waren Kraftradfahrer Hauptverursacher und der häufigste Grund: nicht angepasste Geschwindigkeit.

Fahrerschutz – geringer Beitrag – große Wirkung
Während viele Versicherer im Pkw-Bereich mit dem Fahrerschutz eine Zusatzleistung anbieten, die Personenschäden des Fahrers bei selbstverursachten Unfällen mitversichert, ist diese für Motorradfahrer in der Regel nicht erhältlich. Die VHV ändert das gerade: Im neuen VHV Motorrad-Tarif kann ein Fahrerschutz jetzt optional vereinbart werden. Mit dem Fahrerschutz erhält jeder berechtigte Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem er selbst zu Schaden kommt, eine Entschädigungsleistung von maximal 15 Mio. Euro, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Und wenn nach einem Unfall eine Haushaltshilfe benötigt oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, so hilft auch hier der Fahrerschutz weiter. Im schlimmsten Fall wird auch eine Witwen- oder Waisenrente an die Hinterbliebenen gezahlt. Dabei gilt Folgendes: Fahrer erhalten die Leistungen zusätzlich zur privaten Eigenvorsorge durch zum Beispiel Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Durch die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Fahrerschutz-Baustein erfolgt keine Rückstufung in Haftpflicht- oder Kaskoversicherung Der Schutz greift, wenn keine Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können Das folgende Schadenbeispiel zeigt auf, wie hoch die Versicherungsleistung im Schadenfall ausfallen kann – auch im Vergleich zu marktüblichen Entschädigungen.

Schadenbeispiel:
Bei einer sonntäglichen Ausfahrt verliert unser 51-jähriger Motorradfahrer aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über seine Maschine. Er wird dabei verletzt. Dank der angelegten Schutzkleidung sind die Folgen verhältnismäßig glimpflich. Er erleidet Rückenprellungen und einen doppelten Bruch des linken Fußgelenks. Als angestellter Veranstaltungstechniker ist er fünf Monate vorübergehend arbeitsunfähig. Dank dem eingeschlossenen VHV-Fahrerschutz erhält er die gleichen Leistungen wie ein durch Dritte geschädigtes Unfallopfer. Die VHV zahlt in seinem Fall 10.000 Euro Schmerzensgeld und 4.500 Euro Verdienstausfall, der sich aus der Differenz zwischen Verdienst und Krankengeld ergibt.

MEHR INFORMATIONEN ZUM VHV-FAHRERSCHUTZ

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